Erfahren Sie mehr zu den Preisträgerinnen und Preisträgern
Hier finden Sie Informationen zu den Preisträgerinnen und Preisträgern des Sächsischen Digitalpreises 2024.
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) hat am 10. Juni 2024 zum zweiten Mal den „Sächsischen Digitalpreis“ verliehen.
Der „Sächsische Digitalpreis“ ist insgesamt mit bis zu 165.000 Euro dotiert und wurde in den Kategorien „Wirtschaft“, „Gesellschaft“ sowie „Open Source“ vergeben.
Dieses Jahr wurde der Preis an Bewerbungen verliehen, die Digitale Lösungen im Bereich Rohstoffe und Energie zum Thema haben.
Hier finden Sie Informationen zu den Preisträgerinnen und Preisträgern des Sächsischen Digitalpreises 2024.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Wettbewerb.
Innerhalb der Kategorien wird eine Schwerpunktsetzung im Hinblick auf „Digitale Lösungen im Bereich Rohstoffe und Energie“, d. h. nachhaltige Rohstoff- und Energiegewinnung, zuverlässige Energieversorgung, nachhaltige und effiziente Energiewirtschaft sowie -systeme verfolgt. Die Schwerpunktsetzung umfasst zahlreiche Themen, wie Mobilität, Batterien und Speicher, intelligente Netze und Steuerungssysteme, Kreislaufwirtschaft, Wasser/Abwasser, Boden, Abfall, Altlasten, Industrie und Gewerbe, Wasserstoff und andere zukunftsweisende Energieträger, und andere.
Der Sächsische Digitalpreis wird in den Kategorien „Wirtschaft“, „Gesellschaft“ sowie „Open Source“ vergeben.
Der Sächsische Digitalpreis ist mit insgesamt bis zu 165.000 Euro Preisgeld dotiert.
Die Preisträgerinnen bzw. Preisträger erhalten in der jeweiligen Kategorie ein Preisgeld entsprechend nachfolgender Staffelung:
Der Preis umfasst neben der Auszeichnung ein Marketingpaket, das den Preistragenden eine wirkungsvolle Public Relations ermöglicht sowie die Aufnahme in das Netzwerk der Digitalagentur Sachsen. Darüber hinaus werden diese anlassbezogen in die Öffentlichkeitsarbeit des Sächsischen Digitalpreises eingebunden.
Die Möglichkeit der Vergabe eines Sonderpreises (15.000 Euro) im Rahmen des Wettbewerbs durch die Fachjury besteht.
Die Bewerbungsphase beginnt am 1. Oktober 2023, 18:00 Uhr, und endet am 7. Januar 2024, 18:00 Uhr
Die Vergabe des Sächsischen Digitalpreises erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
Nominierungsphase: Zunächst wählt die Fachjury aus den zugelassenen Bewerbungen je Kategorie drei Nominierte aus.
Votingphase: Über das Publikums-Voting werden anschließend die Plätze 1 bis 3 vergeben. Hierfür werden für die Nominierten Kurzfilme produziert und auf der Website Sachsen Digital präsentiert.
Die Preisverleihung erfolgt öffentlichkeitswirksam auf der Veranstaltung forum sachsen digital, welche voraussichtlich am 10. Juni 2024 stattfinden wird.
Ausführliche Informationen zu Bewerbungsmodalitäten entnehmen Sie bitte den Teilnahmebedingungen für den Sächsischen Digitalpreis 2024.
Die Bewerbung für den Sächsischen Digitalpreis 2024 ist vom 1. Oktober 2023, 10:00 Uhr, bis zum 7. Januar 2024, 18:00 Uhr, über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen möglich.
Hier gelangen Sie zum Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen.
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich volljährige Personen mit Wohnsitz im Freistaat Sachsen sowie Institutionen, Organisationen, Unternehmen und Vereine mit Sitz im Freistaat Sachsen.
Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte das Online-Formular, welches Ihnen über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen zur Verfügung gestellt wird. Auf der Website Sachsen Digital (https://www.digitales.sachsen.de/) unter der Rubrik Sächsischer Digitalpreis werden alle relevanten Informationen und etwaige Änderungen veröffentlicht.
Sollte das Online-Bewerbungsverfahren eine Barriere darstellen, kann die Bewerbung unter Angabe von Gründen auf schriftlichem Wege erfolgen. Bitte wenden Sie sich dafür an das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA), Referat 41 Grundsatzfragen, Digitalisierung unter der E-Mail-Adresse: sachsen-digital@smwa.sachsen.de.
Bewerbungen sind nur in deutscher Sprache zugelassen.
Bitte beachten Sie, dass nach Einreichung keine Änderungen in der Bewerbung mehr möglich sein werden und Doppeleinreichungen gelöscht werden. Das Online-Formular kann vom 1. Oktober 2023, 10:00 Uhr, bis zum 7. Januar 2024, 18:00 Uhr, abgeschickt werden.
Lösungen, Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle sowie weitere Maßnahmen müssen im Freistaat Sachsen durch die am Wettbewerb teilnehmende Person, Institution, Organisation, Unternehmen oder Verein entwickelt und umgesetzt worden sein.
Das Projekt muss einen Bezug zur Digitalisierung oder digitalen Transformation des Freistaates Sachsen aufweisen.
Bei der Bewertung werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:
Pro Bewerberin bzw. Bewerber können maximal drei Beiträge eingereicht werden, solange es sich bei diesen um grundlegend verschiedene Beiträge handelt. Dies ist mittels Bewerbungsunterlagen nachzuweisen. Für jeden Beitrag ist das Online-Formular erneut auszufüllen.
Der Beitrag kann erneut eingereicht werden, insbesondere, wenn dieser in der Zwischenzeit weiterentwickelt worden ist.
Es können maximal zehn Preisträgerinnen bzw. Preisträger benannt werden, darunter drei je Kategorie sowie eine Sonderpreisträgerin bzw. ein Sonderpreisträger.
Die Nominierten werden voraussichtlich im Februar 2024 bekanntgegeben. Das SMWA informiert die Nominierten schriftlich.
Das Publikums-Voting findet voraussichtlich im April 2024 statt. Nähere Informationen werden auf der Website Sachsen Digital zu gegebener Zeit veröffentlicht sowie den Nominierten schriftlich mitgeteilt.
Die Platzierungen werden auf dem forum sachsen digital 2024 bekanntgegeben.
Ja, die Teilnahme am Wettbewerb ist gebühren- bzw. kostenfrei.