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Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

Im Freistaat Sachsen wurde bereits eine leistungsfähige IT-Infrastruktur aufgebaut und zahl­reiche IT-Verfahren eingeführt. Das erreichte Niveau wird gesichert, weiterentwickelt und erhöht. Eine zusätzliche Herausforderung erwächst aus dem po­litischen Anspruch einer weiteren Öffnung des Staates gegenüber Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen („Open Government“). IT kann ein wesentliches Instrument für Ver­waltung und öffentliche Institutionen sein, um die an sie gestellten Anforderungen zu erfüllen und ihre Tätigkeit kundenfreundlicher, effizienter und verlässlicher auszuge­stalten. Um dieses Potenzial zu nutzen, wurde in enger Abstimmung mit allen Ressorts, den kommunalen Landesverbänden und weiteren Akteuren aus dem kommunalen Raum der Masterplan „Digitale Verwaltung Sachsen“ https://www.egovernment.sachsen.de/download/masterplan-digitalisierung.pdf erarbeitet. Der Masterplan ist auch der sächsische Fahrplan für die Umsetzung des On­linezugangsgesetzes (OZG) des Bundes. Dieses verpflichtet alle Bundesländer, alle geeigneten Verwaltungsleistungen bis zum 31. Dezember 2022 elektronisch anzubieten.

 Operative Ziele (Auswahl aus dem „Masterplan Digitale Verwaltung“):

  • alle Verwaltungsdienstleistungen bis zum 31. Dezember 2022 online verfügbar machen
  • Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen bis 2020 verschiedene elektronische Zugangswege zur verschlüsselten und rechtssicheren Kommunikation mit Behörden bereitstellen
  • bis 2020 bei allen geeigneten Vorhaben eine Online-Beteiligung durchführen
  • alle Verwaltungsverfahren innerhalb der Verwaltung bis 2025 durchgängig elektronisch gestalten
  • sächsisches Open Data-Portal bis 2020 in Betrieb nehmen und bis 2021 Befüllung mit offenen, maschinenlesbaren Datenformaten sowie Meta­daten
  • Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste zum zentralen IT-Dienstleister des Freistaates Sachsen entwickeln

Ausgewählte Maßnahmen

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