Informations- und Cybersicherheit gewährleisten
Aufgrund der zunehmenden digitalen Vernetzung aller Lebensbereiche gewinnt die Informations- und Cybersicherheit immens an Bedeutung. Ziel des Freistaates Sachsen ist es, den Ursachen für Sicherheitsvorfälle entgegenzuwirken und die Risiken durch angemessene Maßnahmen auf ein tragbares Maß zu reduzieren. Grundlage dafür ist in Sachsen ab Sommer 2019 das Sächsische Informationssicherheitsgesetz. Es verpflichtet die Verwaltung, Bürgerinnen und Bürgern eine sichere elektronische Kommunikation anzubieten sowie Datenschutz- und Informationssicherheitskonzepte für die IT-Verfahren der Verwaltung zu erstellen. Weiterhin arbeitet der Freistaat vor allem mit kleinen und mittleren Unternehmen in Projekten zur Erhöhung der Informationssicherheit zusammen. Für den Freistaat Sachsen von hoher strategischer Bedeutung ist daneben auch der Schutz der Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS), zum Beispiel Wasserwerke oder Krankenhäuser.
Operative Ziele:
- Schutz der IT-Systeme, Anwendungen und Datenbestände des Freistaates Sachsen ausbauen
- Personalkapazitäten im Bereich Informations- und Cybersicherheit sowie zur Bekämpfung von Cyberkriminalität verstärken
- Bevölkerung, Unternehmen und Verwaltung für Informations- und Cybersicherheit sensibilisieren
- kleine und mittlere Unternehmen bei Maßnahmen zur IT Sicherheit unterstützen