Maßnahme: Cybersicherheitsstrategie Sachsen
Dimension Staat
Handlungsfeld |
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben |
Aufgabe |
Erarbeitung einer Cybersicherheitsstrategie Sachsen bis Ende des Jahres 2024 zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Cyberraum sowie der Cybersicherheit von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen (Federführung SK) |
Beschreibung der Maßnahme |
Für den Freistaat Sachsen soll bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode eine Cybersicherheitsstrategie entwickelt werden. Da Cybersicherheit ein komplexes und ressortübergreifendes Querschnittsthema ist, sind daran alle Behörden des Freistaates zu beteiligen. Mit der Implementierung einer Cybersicherheitsstrategie kommt Sachsen einer Verpflichtung nach Artikel 7 der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie[EU]2022/2555EU über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union) nach, die bis spätestens zum 17. Oktober 2024 erfüllt sein muss. |
Prinzip |
Resilienz; Teilhabe; Nachhaltigkeit |
Federführung |
SK |
Weitere Beteiligte Akteure |
alle Ressorts |
Weiterer Bezug |
- |
Art der Maßnahme |
Entwicklung von Konzepten und Strategien |
Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrags |
nein |
Zukünftige Meilensteine |
Q2 2024 - Auswertung und Zusammenstellung Q3 2024 - Finalisierung der Strategie und Kabinettsbeschluss |
Zeitschiene für Umsetzung |
Abschluss bis Ende 2024 |
Stand der Umsetzung |
in Planung/teilweise in Umsetzung |
Förderrichtlinie zur Umsetzung |
nein |