Maßnahme: Datenübermittlung in Strafsachen an die Justiz durch die Polizei
Dimension Staat
Handlungsfeld |
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben |
Aufgabe |
Medienbruchfreie Datenübermittlung in Strafsachen an die Justiz durch die sächsische Polizei bis 2026 (Federführung SMI) |
Beschreibung der Maßnahme |
Auf Basis des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 soll der Akten- und Datenaustausch zwischen Polizei, Justiz und den Verwaltungsbehörden im Bußgeldverfahren modernisiert werden. Die Einführung der elektronischen Akte im Strafverfahren und in Bußgeldsachen soll bis 1. Januar 2026 abgeschlossen sein. Das Projekt eVA.Pol befasst sich mit der Digitalisierung der Vorgangsakten und Aktenbestandteile, die im Rahmen der polizeilichen Aufgaben, unabhängig vom Sachverhalt, überwiegend medienbruchfrei gefertigt, übertragen, verwaltet und mit einem strukturierten Nachrichtensatz über eine gemeinsam zu konzipierende Schnittstelle (z. B. EGVP) an die Justiz und weitere Kommunikationspartner übermittelt werden müssen. |
Prinzip |
Resilienz; Nachhaltigkeit; Teilhabe |
Federführung |
SMI |
Weitere Beteiligte Akteure |
SMJusDEG; Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID); Bund |
Weiterer Bezug |
Strategie für IT und E-Government des Freistaates Sachsen; gesetzliche Verpflichtung |
Art der Maßnahme |
IT-Projekt in der Verwaltung |
Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrags |
nein |
Zukünftige Meilensteine |
Q3 2024 - Abschluss Rollout Polizeidirektion Chemnitz Q4 2024 - Realisierung des Umsetzungspakets 2.0 – weitere fachliche Anforderungen Q1 2025 - Abschluss Rollout Polizeidirektion Dresden Q2 2025 - Abschluss Rollout bei der Fachhochschule der Polizei Sachsen und Bereitschaftspolizei Q3 2025 - Abschluss Rollout Polizeidirektion Leipzig Q4 2025 - Abschluss Rollout Landeskriminalamt und Polizeidirektion Görlitz |
Zeitschiene für Umsetzung |
Abschluss bis Ende 2025 |
Stand der Umsetzung |
in Umsetzung |
Förderrichtlinie zur Umsetzung |
nein |