Maßnahme: Digitalisierung der Ausländerbehörden

Dimension Staat

Handlungsfeld

Öffentliche Verwaltung

Aufgabe 

Kontinuierliche Optimierung von Verwaltungsprozessen sowie konsequente Anwendung des Digitalchecks bei Normsetzungsvorhaben, um die Potenziale moderner Informations- und Kommunikationstechnologien im Verwaltungsvollzug ausschöpfen zu können (alle Ressorts)

Beschreibung der Maßnahme

Dem Zielbild der Ministerpräsidentenkonferenz vom 2. November 2022 ff. folgend, umfasst die interne Digitalisierung der Ausländerbehörden in Sachsen ihre (elektronischen) Akten und Fachverfahren einschließlich der von ihnen verantworteten Antragsverfahren. Des Weiteren umfasst der Prozess den durchgängigen Datenfluss von den Ausländerbehörden zu anderen Behörden (insbesondere Leistungsbehörden einschließlich des Auswärtigen Amtes) - jeweils unter Einbeziehung und bestmöglicher Nutzung des Ausländerzentralregisters.

Prinzip

Resilienz; Nachhaltigkeit; Teilhabe

Federführung 

SMI

Weitere Beteiligte Akteure 

Ausländerbehörden

Weiterer Bezug 

Onlinezugangsgesetz

Art der Maßnahme 

IT-Projekt in der Verwaltung

Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrags 

nein

Zukünftige Meilensteine  

Q4 2024 - Anschluss der/weiterer Ausländerbehörden an die bereits vorhandenen EfA-Leistungen

Zeitschiene für Umsetzung

Abschluss bis Ende 2025

Stand der Umsetzung 

in Planung/teilweise in Umsetzung

Förderrichtlinie zur Umsetzung 

nein
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