Maßnahme: Digitalisierung der Sächsischen Plankrankenhäuser mit Einstufung als kritischer Infrastruktur
Dimension Gesellschaft
Handlungsfeld |
Gesundheit und Pflege |
Aufgabe |
Umsetzung von Sicherheits- und Qualitätsmaßnahmen in den Kritischen Einrichtungen der sächsischen Krankenhäuser bis 2026 (Federführung SMS) |
Beschreibung der Maßnahme |
Einrichtungen der kritischen Infrastruktur müssen regelmäßig Nachweise über angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme erbringen. In Abstimmung mit den betroffenen Krankenhäusern und den Krankenkassen werden mit Mitteln des Krankenhausstrukturfonds II im Ergebnis von Auditierungsergebnissen konkrete Maßnahmenpakete gefördert. Die betroffenen Kernthemen sind z. B. die Erhöhung der Ausfallsicherheit durch Schaffung und Ausbau von zusätzlichen Redundanzen und Fallback-Lösungen sowie die zusätzliche Absicherung von Kernkomponenten und -prozessen im medizinischen Bereich der Krankenhäuser. |
Prinzip |
Resilienz; Nachhaltigkeit; Teilhabe |
Federführung |
SMS |
Weitere Beteiligte Akteure |
Sächsische Plankrankenhäuser mit Status "Kritische Infrastruktur" nach BSIG (ohne Universitätsklinika) |
Weiterer Bezug |
- |
Art der Maßnahme |
Förderung/ Finanzierung |
Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrags |
nein |
Zukünftige Meilensteine |
- |
Zeitschiene für Umsetzung |
Abschluss bis Ende 2026 |
Stand der Umsetzung |
in Umsetzung |
Förderrichtlinie zur Umsetzung |
nein |