Maßnahme: Evaluierung des Sächsischen Informationssicherheitsgesetzes (SächsISichG)

Dimension Staat

Handlungsfeld

 Öffentliche Verwaltung

Aufgabe 

Evaluierung und Fortschreibung des Sächsischen Informationssicherheitsgesetzes bis Mitte 2024 (Federführung SK)

Beschreibung der Maßnahme

Am 31. August 2019 ist das Gesetz zur Gewährleistung der Informationssicherheit (SächsISichG) im Freistaat Sachsen in Kraft getreten. Nach § 21 Absatz 1 SächsISichG ist die Staatsregierung fünf Jahre nach Verkündung des Gesetzes – also 2024 – verpflichtet, dem Sächsischen Landtag einen Evaluierungsbericht vorzulegen. Ziel der Evaluierung des SächsISichG 2024 ist es, dem gesetzlichen Evaluierungsauftrag aus § 21 Absatz 1 vollumfänglich nachzukommen. Neben dem Umsetzungsstand des SächsISichG und den Auswirkungen einzelner Regelungen des Gesetzes sind demnach auch die Kosten und der Nutzen des Gesetzes sowie mögliche Weiterentwicklungspotentiale des SächsISichG zu evaluieren. Aus dem Evaluierungsbericht können sich regulatorische Weiterentwicklungsbedarfe des SächsISichG ergeben.

Prinzip

Resilienz; Teilhabe; Nachhaltigkeit

Federführung 

SK

Weitere Beteiligte Akteure 

alle Ressorts

Weiterer Bezug 

-

Art der Maßnahme 

Gesetzgebung

Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrags 

nein

Zukünftige Meilensteine  

Q3 2024 - Online- und Expertenbefragung

Zeitschiene für Umsetzung

Abschluss bis Ende 2024

Stand der Umsetzung 

in Umsetzung

Förderrichtlinie zur Umsetzung 

nein
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