Maßnahme: Evaluierung des Sächsischen Informationssicherheitsgesetzes (SächsISichG)
Dimension Staat
Handlungsfeld |
Öffentliche Verwaltung |
Aufgabe |
Evaluierung und Fortschreibung des Sächsischen Informationssicherheitsgesetzes bis Mitte 2024 (Federführung SK) |
Beschreibung der Maßnahme |
Am 31. August 2019 ist das Gesetz zur Gewährleistung der Informationssicherheit (SächsISichG) im Freistaat Sachsen in Kraft getreten. Nach § 21 Absatz 1 SächsISichG ist die Staatsregierung fünf Jahre nach Verkündung des Gesetzes – also 2024 – verpflichtet, dem Sächsischen Landtag einen Evaluierungsbericht vorzulegen. Ziel der Evaluierung des SächsISichG 2024 ist es, dem gesetzlichen Evaluierungsauftrag aus § 21 Absatz 1 vollumfänglich nachzukommen. Neben dem Umsetzungsstand des SächsISichG und den Auswirkungen einzelner Regelungen des Gesetzes sind demnach auch die Kosten und der Nutzen des Gesetzes sowie mögliche Weiterentwicklungspotentiale des SächsISichG zu evaluieren. Aus dem Evaluierungsbericht können sich regulatorische Weiterentwicklungsbedarfe des SächsISichG ergeben. |
Prinzip |
Resilienz; Teilhabe; Nachhaltigkeit |
Federführung |
SK |
Weitere Beteiligte Akteure |
alle Ressorts |
Weiterer Bezug |
- |
Art der Maßnahme |
Gesetzgebung |
Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrags |
nein |
Zukünftige Meilensteine |
Q3 2024 - Online- und Expertenbefragung |
Zeitschiene für Umsetzung |
Abschluss bis Ende 2024 |
Stand der Umsetzung |
in Umsetzung |
Förderrichtlinie zur Umsetzung |
nein |