Maßnahme: Förderung von intelligenten Energiesystemen
Dimension Digitale Infrastruktur
Handlungsfeld |
Intelligente Netze |
Aufgabe |
Schaffung von Anreizen für Investitionen in intelligente Energiesysteme in Sachsen für die leichtere Integration von erneuerbaren Energiequellen und zur besseren Abstimmung der Nachfrage nach Energie auf das Angebot bis 2023 (Federführung SMEKUL) |
Beschreibung der Maßnahme |
Mit der Förderrichtlinie können investive Vorhaben zur intelligenten Einbindung von Anlagen, Prozessen und Gebäuden in vernetzte Energie- und Speichersysteme sowie zur Sektorenkopplung unterstützt werden. Außerdem sollen nichtinvestive Maßnahmen gefördert werden, die investive Vorhaben unmittelbar vorbereiten oder Modellvorhaben evaluieren. Die Förderung richtet sich insbesondere an Kommunen und Unternehmen. Darüber hinaus können auch lokale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, Verbandskörperschaften, gemeinnützige Organisation, Stiftungen und Vereine unterstützt werden. |
Prinzip |
Nachhaltigkeit; Resilienz; Teilhabe |
Federführung |
SMEKUL |
Weitere Beteiligte Akteure |
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) |
Weiterer Bezug |
Energie- und Klimaprogramm Sachsen; KI-Strategie für den Freistaat Sachsen |
Art der Maßnahme |
Förderung/ Finanzierung |
Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrags |
ja |
Zukünftige Meilensteine |
Q4 2023 - Inkrafttreten des Moduls "Maßnahmen zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene" in der Richtlinie Energie und Klima 2023 |
Zeitschiene für Umsetzung |
kontinuierliche Umsetzung |
Stand der Umsetzung |
in Planung |
Förderrichtlinie zur Umsetzung |
Förderrichtlinie Energie und Klima 2023 |