Maßnahme: Umsetzung einer Zuständigkeitsregelung zum Autonomen Fahren (AFGBV) in Sachsen
Dimension Gesellschaft
Handlungsfeld |
Mobilität |
Aufgabe |
Einsatz von automatisierten Fahrzeugen in der regelmäßigen Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr bis zum Jahr 2025 (Federführung SMWA) |
Beschreibung der Maßnahme |
Mit der Ersten Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Sächsischen Straßenverkehrsrechtsverordnung vom 21. Dezember 2022 (SächsGVBI 2023. S. 35.) wird das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) als nach sächsischen Landesrecht zuständige Behörde im Sinne von § 1 Absatz 3 der Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV) vom 24. Juni 2022 (BGBl. I S. 986) bestimmt. |
Prinzip |
Nachhaltigkeit; Teilhabe; Resilienz |
Federführung |
SMWA |
Weitere Beteiligte Akteure |
Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) |
Weiterer Bezug |
- |
Art der Maßnahme |
Gesetzgebung |
Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrags |
nein |
Zukünftige Meilensteine |
- |
Zeitschiene für Umsetzung |
Abschluss bis Ende 2023 |
Stand der Umsetzung |
abgeschlossen |
Förderrichtlinie zur Umsetzung |
nein |