Maßnahme: Umsetzung einer Zuständigkeitsregelung zum Autonomen Fahren (AFGBV) in Sachsen

Dimension Gesellschaft

Handlungsfeld

Mobilität

Aufgabe 

Einsatz von automatisierten Fahrzeugen in der regelmäßigen Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr bis zum Jahr 2025 (Federführung SMWA)

Beschreibung der Maßnahme

Mit der Ersten Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Sächsischen Straßenverkehrsrechtsverordnung vom 21. Dezember 2022 (SächsGVBI 2023. S. 35.) wird das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) als nach sächsischen Landesrecht zuständige Behörde im Sinne von § 1 Absatz 3 der Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV) vom 24. Juni 2022 (BGBl. I S. 986) bestimmt.

Prinzip

Nachhaltigkeit; Teilhabe; Resilienz

Federführung 

SMWA

Weitere Beteiligte Akteure 

Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LA​SuV)

Weiterer Bezug 

-

Art der Maßnahme 

Gesetzgebung

Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrags 

nein

Zukünftige Meilensteine  

-

Zeitschiene für Umsetzung

Abschluss bis Ende 2023

Stand der Umsetzung 

abgeschlossen

Förderrichtlinie zur Umsetzung 

nein
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