Handlungsfeld Lebenslanges Lernen
Mission
Zur Stärkung der digitalen Kompetenzen in allen Lebensphasen und –situationen aller in Sachsen lebenden Menschen werden wir die Anwendung digitaler Technologien in der Lehre und als Gegenstand von Lerninhalten weiter vorantreiben.
Die digitale Transformation erfordert stetiges Lernen und die Weiterentwicklung des bestehenden Wissens. Die direkte Beteiligung, das Mitnehmen der Menschen im digitalen Wandel wirkt sich entscheidend auf gesellschaftliche, berufliche und persönliche Teilhabemöglichkeiten aus.
Der allgemeinen Weiterbildung, die insbesondere durch anerkannte Einrichtungen der Weiterbildung erbracht werden, kommt eine zentrale Rolle bei der Stärkung der Digitalkompetenz aller in Sachsen lebenden Menschen zu. Die Angebote dieser Einrichtungen schließen auch Zielgruppen ein, die in besonderem Maße der Unterstützung bedürfen oder verstärkt Barrieren zur digitalen Teilhabe vorfinden. Digitale Kompetenzen und Medienkompetenz von Erwachsenen tragen in hohem Maß zur Bewältigung von Alltags- und Ausnahmesituationen bei. Das Fehlen dieser Kompetenzen ist für die Betroffenen problematisch, kann beispielsweise deren Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe einschränken und sich damit auch negativ auf die persönliche Resilienz gegenüber dem individuellen Lebensumfeld auswirken. Zukunftstaugliche digitale Weiterbildungsinfrastrukturen sind daher im gesamtstaatlichen Interesse von Bund, Ländern und Kommunen. Dabei sind die besonderen Merkmale der allgemeinen Weiterbildung, wie die Lehrplanfreiheit oder die Heterogenität der Lernenden und Lehrenden zu berücksichtigen.
Digitale Weiterbildungsformate haben wesentlich an Bedeutung gewonnen und ermöglichen neue Zugänge zu Angeboten der Erwachsenenbildung. Für eine gelingende digitale Transformation des Weiterbildungsbereichs bedarf es eines geeigneten Miteinanders von Weiterbildungsformaten auf Grundlage der Stärken von analogen, digitalen und hybriden Ansätzen.
Die Akteure in den Einrichtungen der Weiterbildung sind der Schlüssel bei der Gestaltung eines digitalen und digital gestützten Bildungsprogramms. Wesentliche Voraussetzung für eine gelingende digitale Transformation ist daher die Qualifizierung der Lehrenden durch Verstetigung und den bedarfsgerechten Ausbau von spezifischen Fortbildungsangeboten. Hierbei sollten durch die Vernetzung der Weiterbildungseinrichtungen untereinander und Kooperationen mit anderen Bildungsbereichen Synergieeffekte befördert werden.
Eine moderne und zukunftsfähige digitale Infrastruktur und Ausstattung der Weiterbildungseinrichtungen ist unverzichtbare Grundvoraussetzung zur Gestaltung digitaler und digital gestützter Bildungsprozesse. Gegenwärtig ist die notwendige digitale Infrastruktur und Ausstattung der Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung in Sachsen in der Fläche noch nicht vorhanden.
Aus Sicht der Organisationsentwicklung benötigen die Weiterbildungseinrichtungen eigene Digitalstrategien und Umsetzungskonzepte. Dieses sollte in einem ganzheitlichen Ansatz die wesentlichen Prozesse betrachten und die Akteure in den Transformationsprozess einbinden. Die Funktionsfähigkeit und Datensicherheit der durch die Weiterbildungseinrichtungen angewandten digitalen Systeme ist durch ausreichende und qualifizierte Personalressourcen sicherzustellen.
Im Feld des lebenslangen Lernens kommt auch den Hochschulen eine wichtige Rolle zu, insbesondere im Bereich der Weiterbildung. Die sächsischen Hochschulen verfügen dazu über bewährte Angebote, die im Zuge des digitalen Wandels durch neue Formate ergänzt werden müssen.
1. Einrichtung von niedrigschwelligen Angeboten, mit deren Hilfe alle in Sachsen lebenden Menschen ihre digitalen Kompetenzen überprüfen und auf Grundlage von Bildungsberatungen gezielt erweitern können (Federführung SMK)
- Maßnahme: Digitale Bildung für Seniorinnen und Senioren über den "DigitalPakt Alter"
- Maßnahme: Digitalkompetenz-Check
- Maßnahme: Koordinierungsstelle Medienbildung Freistaat Sachsen
2. Unterstützung der Träger der anerkannten Weiterbildungseinrichtungen durch die Bereitstellung angemessener Haushaltsmittel für geeignete digitale Infrastruktur und Ausstattung zur Gestaltung digitaler Bildungsangebote ab dem Doppelhaushalt 2025/26 (Federführung SMK)
3. Erarbeitung einrichtungsbezogener Digitalstrategien mit investivem Umsetzungskonzept und einer Fortbildungsplanung für alle betroffenen Akteure (Leitungskräfte, Mitarbeitende, Kursleitende und Multiplikatoren) durch die anerkannten Weiterbildungseinrichtungen bis 2024 (Federführung SMK)
4. Prüfung von Fördermöglichkeiten zum Ausbau von Personal für die Implementierung und für die dauerhafte Wartung der technischen Infrastruktur sowie für Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrende und Mitarbeitende in der allgemeinen Weiterbildung mit dem Ziel einer zeitnahen Umsetzung (Federführung SMK)
5. Einigung mit den anerkannten Weiterbildungsträgern zum Ausbau und der Verstetigung von Angeboten zur digitalen Grundbildung für Zielgruppen, die beim digitalen Wandel besondere Unterstützung benötigen oder verstärkt Barrieren zur digitalen Teilhabe vorfinden bis 2030 (Federführung SMK)
6. Der Freistaat wird gemeinsam mit den anderen Ländern beim Bund dafür werben, sich an den Ausgaben zur Stärkung der digitalen Infrastrukturen der Weiterbildungseinrichtungen zu beteiligen. Grundlage hierfür ist das von der KMK beschlossene „Positionspapier zur Initiative Digitale Weiterbildung“ (Federführung SMK)
7. Der Freistaat wird mit den anerkannten Weiterbildungseinrichtungen die Möglichkeiten zur besseren – auch digitalen – Vernetzung untereinander sowie den Aufbau einer nutzer- und bedarfsorientierten Informations- und Beratungsplattform zu Weiterbildungsangeboten erörtern und Maßnahmen zur Umsetzung ergreifen (Federführung SMK)