Maßnahme: Digitalcheck bei Normsetzungsvorhaben
Dimension Staat
Handlungsfeld |
Öffentliche Verwaltung |
Aufgabe |
Kontinuierliche Optimierung von Verwaltungsprozessen sowie konsequente Anwendung des Digitalchecks bei Normsetzungsvorhaben, um die Potenziale moderner Informations- und Kommunikationstechnologien im Verwaltungsvollzug ausschöpfen zu können (alle Ressorts) |
Beschreibung der Maßnahme |
Mit dem Digitalcheck wird in Normsetzungsvorhaben sichergestellt, dass die Potenziale moderner Informations- und Kommunikationstechnik im Verwaltungsvollzug voll ausgeschöpft werden können. Der Digitalcheck für Gesetze und Verordnungen wird von den Ressorts bei Kabinettsvorlagen anhand von Prüffragen auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift über den Erlass von Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften (VwV Normerlass) durchgeführt. Das Prüfergebnis wird wiederum durch die Sächsische Staatskanzlei geprüft. Der Digitalcheck ist seit März 2022 in Kraft. Eine gesetzliche Verankerung ist mit der Novelle des SächsEGovG vorgesehen. |
Prinzip |
Nachhaltigkeit; Resilienz; Teilhabe |
Federführung |
SK |
Weitere Beteiligte Akteure |
alle Ressorts |
Weiterer Bezug |
- |
Art der Maßnahme |
Gesetzgebung |
Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrags |
ja |
Zukünftige Meilensteine |
Q4 2023 - Gesetzliche Verankerung des Digitalchecks mit der Novelle des Sächsischen E-Government-Gesetzes (SächsEGovG) |
Zeitschiene für Umsetzung |
kontinuierliche Umsetzung |
Stand der Umsetzung |
in Umsetzung |
Förderrichtlinie zur Umsetzung |
nein |