Maßnahme: Novellierung Sächsisches E-Governement-Gesetz (SächsEGovG)
Dimension Staat
Handlungsfeld |
Öffentliche Verwaltung |
Aufgabe |
Erarbeitung einer Strategie für die weitere digitale Transformation der Verwaltung und Novellierung des Sächsischen E-Government Gesetzes bis Ende des Jahres 2023 (Federführung SK) |
Beschreibung der Maßnahme |
Während es das Ziel des SächsEGovG war, die grundlegenden technischen Voraussetzungen für die digitale Gestaltung des Verwaltungshandelns im Freistaat Sachsen zu etablieren, soll dessen Novellierung die flächendeckende Anwendung der vorhandenen Infrastruktur sowohl durch die Behörden als auch durch Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Organisationen fördern. Im Fokus des novellierten Gesetzes stehen die durchgängige medienbruchfreie Abwicklung von Verwaltungsverfahren von der Antragstellung über die Antragsbearbeitung durch die Behörde bis zur elektronischen Übermittlung der behördlichen Entscheidung sowie aller internen Verwaltungsvorgänge. |
Prinzip |
Nachhaltigkeit; Teilhabe; Resilienz |
Federführung |
SK |
Weitere Beteiligte Akteure |
alle Ressorts |
Weiterer Bezug |
Strategie für IT und E-Government des Freistaates Sachsen |
Art der Maßnahme |
Gesetzgebung |
Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrags |
ja |
Zukünftige Meilensteine |
Q4 - 2023 - Kabinettbeschluss zur Novellierung des SächsEGoG |
Zeitschiene für Umsetzung |
Abschluss bis Ende 2024 |
Stand der Umsetzung |
in Umsetzung |
Förderrichtlinie zur Umsetzung |
nein |