Maßnahme: Novellierung Sächsisches E-Governement-Gesetz (SächsEGovG)

Dimension Staat

Handlungsfeld

Öffentliche Verwaltung

Aufgabe 

Erarbeitung einer Strategie für die weitere digitale Transformation der Verwaltung und Novellierung des Sächsischen E-Government Gesetzes bis Ende des Jahres 2023 (Federführung SK)

Beschreibung der Maßnahme

Während es das Ziel des  SächsEGovG war, die grundlegenden technischen Voraussetzungen für die digitale Gestaltung des Verwaltungshandelns im Freistaat Sachsen zu etablieren, soll dessen Novellierung die flächendeckende Anwendung der vorhandenen Infrastruktur sowohl durch die Behörden als auch durch Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Organisationen fördern. Im Fokus des novellierten Gesetzes stehen die durchgängige medienbruchfreie Abwicklung von Verwaltungsverfahren von der Antragstellung über die Antragsbearbeitung durch die Behörde bis zur elektronischen Übermittlung der behördlichen Entscheidung sowie aller internen Verwaltungsvorgänge.

Prinzip

Nachhaltigkeit; Teilhabe; Resilienz

Federführung 

SK

Weitere Beteiligte Akteure 

alle Ressorts

Weiterer Bezug 

Strategie für IT und E-Government des Freistaates Sachsen

Art der Maßnahme 

Gesetzgebung

Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrags 

ja

Zukünftige Meilensteine  

Q4 - 2023 - Kabinettbeschluss zur Novellierung des SächsEGoG

Zeitschiene für Umsetzung

Abschluss bis Ende 2024

Stand der Umsetzung 

in Umsetzung

Förderrichtlinie zur Umsetzung 

nein
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